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Der Wettbewerb

Wettbewerb

***Der Wettbewerb 2022 ist  beendet, die Preisverleihung findet am 30.3.2023 für geladene Gäste statt. Den nächsten Kunsthandwerkspreis lobt die Handwerkskammer 2024 aus.***

Neben der handwerklichen Ausführung und dem thematischen Bezug auf das Motto kommt es beim „Landespreis Gestaltendes Handwerk Berlin“ besonders auf eine innovative Formensprache an. Entscheidend für das Urteil der Jury ist die gestalterische Leistung und Aussage. Zum Motto „Vier Elemente“ können max. drei Arbeiten eingereicht werden, welche zuvor in keiner anderen Ausstellung gezeigt worden sind. Eine Arbeit kann aus mehreren Stücken bestehen, wenn diese gestalterisch und zweckmäßig eine Einheit bilden.

Der Wettbewerb wird in zwei Kategorien vergeben:

Zur Bewerbung um den Landespreis ist berechtigt, wer hauptberuflich im Gestaltenden Handwerk tätig ist, volljährig ist und in Berlin wohnt oder arbeitet. Wer erst fünf Jahre oder weniger im gestaltenden Handwerk arbeitet, erfüllt damit auch die Voraussetzungen für den Förderpreis. Gerade Auszubildende und Gründer*innen im Berliner Kunsthandwerk sollen zur Teilnahme am Wettbewerb ermuntert werden.

Teinahmebedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnehmen können Kunsthandwerker*innen und Designer*innen aus den Bereichen Schmuck, Keramik- und Glasobjekte, Skulptur, Textil, Möbel und weiteren, sofern sie im vorangegangenen Landespreis-Wettbewerb keine Auszeichnung erhalten haben.

Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Urheberschaft an den eingereichten Wettbewerbs-Objekten und die Bereitschaft, die Objekte in der Handwerkskammer Berlin jurieren zu lassen und sie ggf. im Kunstgewerbemuseum Berlin auszustellen. Den Transport der Objekte zur Handwerkskammer im November 2022 und ggf. zum Museum im Frühjahr 2023 organisieren die Teilnehmer*innen selbst, ebenso wie den Aufbau/die Präsentation in der Handwerkskammer Berlin. Der Aufbau/die Präsentation der Ausstellungsobjekte im Museum erfolgt durch die Handwerkskammer Berlin.

Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erkennen Sie die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen als verbindlich an und sind mit den Bestimmungen zu Nutzungsrechten, Urheberrechten und Datenschutzfragen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Beim Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen wird die Bewerbung nicht akzeptiert.

Teilnahmemodalitäten

Bewerbung / Teilnahmemodalitäten

Die Bewerbung für den Wettbewerb kann nur online eingereicht werden. Dafür ist die Erstellung eines Teilnahme-Accounts auf der Wettbewerbsplattform kunsthandwerkspreis.berlin sowie die dort digital erfolgende Einreichung Ihrer Wettbewerbs-Objekte und der vollständig ausgefüllten Anmeldeformulare erforderlich. Der Teilnahme-Account dient ausschließlich dem Zweck der Wettbewerbsdurchführung sowie Logistik, Ausstellungsadministration, Nachbereitung und Auswertung des Wettbewerbes, als auch der nachfolgenden Ausstellung, und wird automatisch gelöscht, sobald dieser für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr benötigt wird. Andere Einreichungsformen werden nicht berücksichtigt.

Für eine Teilnahme am Wettbewerb ist für jedes Wettbewerbs-Objekt nachfolgendes Bildmaterial erforderlich:

  • mindestens zwei, maximal 4 Farbfotos (Totale und Detailaufnahme)
  • Format: PNG, GIF, JPG oder JPEG
  • Auflösung von min. 2.362 x 3.543 Pixel (300 dpi) oder höher
    Das Bildmaterial dient in erster Linie der Fotojurierung. Die Qualität sollte daher für die digitale Präsentation sowie für einen evtl. Druck (Druckformat 20x30) ausreichend sein.

  • Beschriften Sie Ihre Datei wie folgt: [Name]_[Vorname]_[Objektbezeichnung]

  • Die Bilder dürfen keine Aufschriften enthalten.

Teilnehmen kann nur, wer Inhaber*in sämtlicher Nutzungsrechte an dem hochgeladenen Bildmaterial ist.

Jury

Jury

Eine Jury aus Expert*innen des Handwerks, der Kunstszene und der Wissenschaft ermittelt die Preisträger*innen in einem zweistufigen Verfahren: Auf eine Fotojurierung folgt die Jurierung von ausgewählten Objekten. Dabei bestimmt die Jury auch die Exponate für die Landespreis-Ausstellung im Frühjahr 2023 im Kunstgewerbemuseum.

Die Jury wird von der Handwerkskammer Berlin berufen. Ihre Sitzungen sind nicht öffentlich, ihre Entscheidungen endgültig. Die Verleihung der Preise übernehmen Vertreter*innen der Handwerkskammer Berlin, Berliner Volksbank sowie der Berliner Politik.

Fristen

Fristen

Bitte merken Sie sich diese Termine vor:

Bewerbungsschluss ist Sonntag, der 30. Oktober 2022.

Wenn Ihr Beitrag für die Objektjurysitzung ausgewählt wurde, benachrichtigen wir Sie am Mittwoch, 9. November 2022 per E-Mail. Das Objekt liefern Sie bitte am Donnerstag oder Freitag, 10./11. November in das Bildungszentrum der Handwerkskammer am Mehringdamm 14, 10961 Berlin-Kreuzberg.

Vernissage und Preisverleihung

Vernissage und Preisverleihung

(Einlass nur mit gültiger Eintrittskarte)

Am 30. März 2023 lädt die Handwerkskammer Berlin zur feierlichen Preisverleihung mit anschließender Vernissage ins Kunstgewerbemuseum Berlin ein. Die bis zum 30. April 2023 dauernde Ausstellung aller jurierten Objekte verdeutlicht das große Potenzial des Gestaltenden Handwerks in der Hauptstadt. Die Vernissage ist gleichzeitig die Auftaktveranstaltung zu den Europäischen Tagen des Kunsthandwerks in Deutschland, die Anfang April in vielen Ländern Europas stattfinden und mit offenen Werkstätten, Ausstellungen und Präsentationen einen Einblick in die Arbeit des Kunsthandwerks geben.

Zustimmung und Nutzungsrechte am Bildmaterial

Zustimmung und Nutzungsrechte

Im Rahmen des Wettbewerbs gewähren die Teilnehmenden der Handwerkskammer Berlin ein uneingeschränktes Nutzungsrecht auf das eingereichte Bildmaterial, welches ausschließlich im Kontext des Landespreis Gestaltendes Handwerk genutzt werden darf. Jegliche Art kommerzieller Nutzung ist ausgeschlossen. Zulässig ist die Veröffentlichung in folgenden Quellen:

  • im Internet (auf den Websites der Handwerkskammer Berlin kunsthandwerkspreis.berlin und hwk-berlin.de, Facebook-Profil der Handwerkskammer Berlin, Instagram-Kanal der Handwerkskammer Berlin)
  • In Veröffentlichungen der Handwerkskammer Berlin
  • In den Medien zwecks Bekanntmachung der Ergebnisse des Wettbewerbs und Werbung für weitere Wettbewerbe

Im Übrigen dürfen die Fotos auch nach dem Wettbewerb genutzt werden. Eine solche Nutzung ist stets kostenfrei und verpflichtet nicht zur Zahlung der Urheberrechtsabgabe.
Bei allen anderen, von den oben aufgeführten abweichenden Anfragen verpflichtet sich die Handwerkskammer Berlin, den jeweiligen Urheber / die jeweilige Urheberin zu informieren und das Bildmaterial nur mit seiner/ihrer vorherigen Genehmigung zu nutzen.